Liegenschafts-Sanierung und Steuern

Die Sanierung einer Altliegenschaft kann schnell mal Kosten im höheren 6-stelligen Bereich hervorrufen. Da tröstet man sich dann zumindest damit, dass diese hohen Summen an Investitionen ja vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Doch Vorsicht!

Ist das steuerbare Jahreseinkommen nicht ebenfalls entsprechend hoch, laufen überschüssige Unterhaltskosten von Liegenschaften im Privatvermögen ohne steuermindernden Effekt ins Leere. Zudem ist der Steuerspareffekt in höherer Progression deutlich grösser als wenn das steuerbare Einkommen durch Abzüge auf nahezu null gesenkt wird. Anders verhält es sich bei Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. Jene Aufwendungen können auf die nächsten zwei Jahre vorgetragen werden. Weiter gelten bei Grosssanierungen meist nicht alle Kosten als Unterhaltskosten, sondern werden als Anlagekosten beurteilt, die erst bei einem allfälligen Verkauf der Liegenschaft in der Festlegung der Grundstückgewinnsteuer berücksichtig werden. Das Steuerbuch St. Gallen hält da recht detaillierte Informationen bereit, was als Unterhaltskosten und was als Anlagenkosten beurteilt wird. Da hat man mit Liegenschaften im Geschäftsvermögen mehr Optionen. Es ist zumindest im Kanton SG zulässig, im Voraus Rückstellungen zu bilden und Anlagekosten können aktiviert und in den Folgejahren abgeschrieben werden. Zudem hat man meist die Möglichkeit, das selbständige Einkommen in Jahren mit hohen Steuerabzügen entsprechend ebenfalls etwas zu erhöhen, indem man stille Reserven in diesen Jahren auflöst, um sie in den kommenden Jahren wieder einkommensreduzierend bilden zu können. Zudem können Selbstständigerwerbende Verluste in die nächsten 7 Steuerperioden vortragen.

Kurz: eine Grosssanierung resp. Liegenschaftssanierungen im Generellen sollten nicht nur in baulicher Hinsicht gut geplant werden. Will man dem Steueramt ein Schnippchen schlagen, sind zwei Faktoren entscheidend: Das Erkennen der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen und das Timing der Unterhaltsarbeiten.

Unsere tägliche Arbeit zeigt leider immer wieder, dass viele Steuerpflichtige die steuerlichen Einsparungen oft nicht genügend ausreizen. Da können wir Sie gerne unterstützen.

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